„Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates“ heißt es ausdrücklich in § 1 Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Kommune. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Stadtverordneten werden von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern einer Kommune für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Um die Grundsätze der Demokratie auch in der Verwaltungsebene der Kommunen zu verankern, gilt in Hessen die Kommunalverfassung („Magistratsverfassung“) . In den § 65 und ff regelt die HGO die Zusammensetzung und die Aufgaben des Magistrats. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde einer Stadt. Die Mitglieder des Magistrats dürfen nicht gleichzeitig als Stadtverordnete tätig sein. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin als Vorsitzenden, dem Ersten Stadtrat/ Stadträtin und weiteren Beigeordneten.
Der Magistrat in Breuberg besteht aktuell aus 10 Mitgliedern: Der hauptamtlichen Bürgermeisterin, der ersten Stadträtin sowie acht ehrenamtlichen Stadträten.
Vorsitzender des Magistrats ist die Bürgermeisterin, die erste Stadträtin ist ihre Vertreterin.
https://www.breuberg.de/rathaus/politik/gremien/
Des Weiteren vertreten Stadtverordnete und der Magistrat die Stadt Breuberg in Verbänden des Odenwaldkreises und gehören überregionalen Arbeitskreisen und dem Kreistag an.